In dieser Lektion lernst du 💸
- Welche Behörden die Finanzdienstleistungsbranche in der Schweiz regulieren
- Wo du mehr über deine Rechte erfährst und wo du dich beschweren oder dir Hilfe holen kannst
Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?
Die Schweizer Finanzdienstleistungsbranche ist streng reguliert. Kunden und Kundinnen von Finanzdienstleistern können ein Ombudsmann-Verfahren anwenden.
Das bedeutet, dass du dich bei einer anerkannten Ombudsstelle beschweren kannst, wenn etwas schiefgeht.
Tipp 📌
Wenn du mit dem erhaltenen Service oder der Beratung nicht zufrieden bist, melde das unbedingt bei der entsprechenden Bank oder dem Beratungsunternehmen. Nur so sind Verbesserungen möglich.
Ombudsmann-Verfahren entsprechend dem FIDLEG
Am 1. Januar 2020 ist das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten. Kunden und Kundinnen von Finanzdienstleistern haben Anspruch auf ein Ombudsmann-Verfahren.
Auf der Website des Eidgenössisches Finanzministerium findest du eine Anleitung, wie und wo du eine Beschwerde einreichen kannst.
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